Dem Großteil der Zivilgesellschaft ist es nicht bewusst, dass sie eine Verantwortung für die Auslandseinsätze der Bundeswehr trägt.
Wie kommt der Bundeswehrsoldat in den Auslandseinsatz, welche Verantwortung tragen wir?
An dieser Stelle möchten wir den Prozess hin zum Auslandseinsatz beschreiben. Jeder kann somit seinen demokratischen Handlungsraum erkennen. Eine Möglichkeit ist die Kontaktaufnahme mit dem Bundestagsabgeordneten der gewählten Partei. Nichtwählen schützt übrigens nicht vor der Verantwortung!
Wir wählen einen fiktiven Ort für diese Darstellung, wir nennen ihn „Humnistan“.
- In Humnistan flammt ein Konflikt auf. Das Potential für eine Bedrohung des internationalen Friedens ist gegeben.
- Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen analysiert die Situation und Lage in Humnistan.
- Die Vereinten Nationen schaffen durch eine Resolution(Mandat) eine rechtliche Grundlage und autorisieren die Nato, Vereinten Nationen oder die Europäische Union, mit dem Auftrag der Krisenintervention.
- Diese bitten die Bundesregierung, um eine Beteiligung an einem militärischen Auslandseinsatz.
- Die Bundesregierung, federführend durch das Verteidigungsministerium, in Abstimmung mit dem Bundeskanzleramt und dem Auswärtigen Amt, erarbeiten einen Mandatsentwurf, welcher dem Kabinett vorlegt wird.
- Das Kabinett legt Kosten, Umfang und Ziel fest und reicht den Entwurf dem Auswärtigen Ausschuss, sowie dem Verteidigungsausschuss zur Beratung ein.
- Als nächstes erreicht der Antrag das Plenum des Bundestages und wird nach mehreren Lesungen, zur Abstimmung vorgelegt.
- Die Bundestagsabgeordneten, als Vertreter des Volkes, stimmen über das Mandat ab.
- Im Falle einer positiven Abstimmung, werden die Soldaten der Bundeswehr per Mandat in die Auslandseinsätze nach Humnistan entsendet.
Fragen Sie Ihren zuständigen Bundestagsabgeordneten nach seiner Abstimmungsentscheidung, bei der letzten Mandatsverlängerung.
Ein „mehr“ an politischem Interesse, dient auch unserer Demokratie!